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ANSCHRIFT / ADRESSE

Peter Laube
Präsident des Ethikrates der öffentlichen Statistik 
Président du Conseil d’éthique de la statistique publique

praesident@ethikrat-stat.ch / Kontakt - ethikrat-stat.ch

Eingabe an den Ethikrat - anfragen - ethikrat-stat.ch

Natürliche oder juristische Personen sowie staatliche Organe können sich für Gesuche um Ratschläge oder um Stellungnahmen direkt an den Präsidenten des Ethikrates wenden.
Die Eingaben müssen im Zusammenhang mit der Anwendung der Grundprinzipien der Charta stehen. Der Ethikrat garantiert die Anonymität.
Der Ethikrat kann subsidiär auch Eingaben behandeln, welche eine missbräuchliche Verwendung von Ergebnissen oder Daten der öffentlichen Statistik durch Benützer zum Gegenstand haben, doch liegt in solchen Fällen die Verantwortung zur Prüfung möglicher Reaktionen primär beim zuständigen Produzenten der betreffenden Statistik.

Die Beschwerdeführer werden gebeten, Ihre Eingaben an den Ethikrat folgendermassen zu gliedern:

  1. Tatsachendarstellung, betroffene Prinzipien (fakultativ)
  2. Kurzdarstellung der Probleme, die sich aus 1. ergeben, und der damit zusammenhängenden Schäden
  3. Name und Anschrift der Beschwerdeführer, inkl. e-mail Adresse (fakultativ)



Verfahrensregeln bei der Bearbeitung von Anfragen

Der Ethikrat behandelt alle eingehenden Anfragen speditiv und gemäss den Bestimmungen des Reglements und den folgenden Verfahrensregeln:

VORABKLÄRUNG

In der Vorabklärung wird geprüft, ob der Fall im Verantwortungsbereich des Ethikrates liegt. Dafür sind
folgende Aktivitäten vorgesehen:

Nr.AktivitätErklärung

1.1

Analyse des Antrages

Um das weitere Vorgehen eines Falles planen zu können.

1.2

Prüfen des Sachverhaltes

Prüfen, ob und wie der im Antrag beschriebene Sachverhalt die Prinzipien der Charta verletzt.

1.3

Externe Beratungskompetenz

Prüfen, ob für die Behandlung des Falles ein/e externe/r Berater/in zu konsultieren ist. Schätzung des Behandlungsaufwandes.

1.4

Projekt(e) bereits in Arbeit?

Gibt es bereits ein Projekt (Projekte) zur Revision der Statistik, die mit dem Inhalt des Antrages in Zusammenhang steht (stehen) und soll eine Abstimmung mit diesen stattfinden?

1.5

Prüfung Präzedenzfälle

Gibt es einen Präzedenzfall, der mit dem Sachverhalt zusammenhängt?

1.6

Vorgehen im Falle einer Ablehnung

Im Falle der Ablehnung werden der Fall und die Ablehnungsgründe beschrieben. Der Antragsteller wird in geeigneter Form informiert.


BEHANDLUNG

In der Behandlung müssen jene Informationen aufbereitet und diskutiert werden, die für die Gesamtbeurteilung ausschlaggebend sind. Dafür sind folgende Aktivitäten vorgesehen:

Nr.AktivitätErklärung
2.1

Erstellen eines internen Faktenblattes

Probleme und Fragen statistischer Art werden dokumentiert.

2.2

Bestimmen der rechtlichen Grundlagen

Jede Datensammlung muss eine rechtliche Grundlage haben.

2.3

Quellen und Daten

Gibt es eine Metadatenbank, welche Informationen über Quellen, Mikro- bzw. Makrodaten, Tabellen, Grafiken, Sammlungsmethoden (Registerdaten, Stichprobe- oder Vollerhebung, Direkt- oder Indirekterhebung, Nutzung von Administrativdaten) und Analysen dokumentiert?

2.4

Welche Prinzipien der Charta oder des Verhaltenskodexes Europäische Statistik sind verletzt?

Die Gründe der Verletzung der Prinzipien der Charta und des Verhaltenkodexes Europäische Statistik (European Statistics Code of Practice).

2.5

Gibt es andere ethische Prinzipien, die für den Ethikrat relevant sind?

Um die Zusammenhänge zwischen ethischen Prinzipien der öffentlichen Statistik und anderen ethischen Prinzipien zu erkennen.

2.6

Kreis der Vernehmlassung definieren

Definition der Teilnehmer, Planung der Durchführung, Durchführung und Auswertung der Antworten.

GESAMTBEURTEILUNG DURCH DEN ETHIKRAT

In der Gesamtbeurteilung werden die aufbereiteten Informationen und die Vernehmlassungsresultate zu einem Dokument zusammengefasst, mit den Mitgliedern diskutiert und bereinigt. Dabei ist besonders zu beachten, dass die Abgrenzung des Falles, der öffentliche Charakter der zu beurteilenden Statistik, die gestellten Fragen und die Beurteilungsgründe kohärent zum Ausdruck gebracht werden. Für die Gesamtbeurteilung sind folgende Aktivitäten vorgesehen:

Nr.AktivitätErklärung

3.1

Beschreibung der Ausgangslage

Sachlage kohärent zum Ausdruck bringen.

3.2

Beschreibung der Probleme und
Antworten

Probleme und die Antworten des Ethikrates auf die vom Antragsteller gestellte Fragen dokumentieren.

3.3

Bereinigung der Stellungnahme

Stellungnahme bereinigen und genehmigen.

3.4

Übersetzung der Stellungnahme

Vor der Übersetzung muss die deutsche oder französische Version der Stellungnahme definitiv genehmigt werden.

BEKANNTGABE DER STELLUNGNAHME

Für die Bekanntgabe der Stellungnahme werden verschiedene Kommunikationskanäle evaluiert. Dafür sind folgende Aktivitäten vorgesehen:

Nr.AktivitätErklärung

4.1

Interne (nicht öffentliche)
Verbreitung der Stellungnahme

Die Form der Publikation liegt im Ermessen des Ethikrates.


4.2

Veröffentlichung

NACHKONTROLLE

Für die Nachkontrolle führt das Sekretariat eine Liste der behandelten oder der beanstandeten Sachverhalte.



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